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Für unseren Einkauf gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen:

  1. Angebot Der Lieferant hat sich im Angebot bezüglich Menge und Qualität genau an die Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen darauf hinzuweisen. Das Angebot hat schriftlich und kostenlos zu erfolgen.
  2. Bestellung Nur schriftliche und unterschriebene Bestellungen haben Gültigkeit, mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Lediglich für von uns schriftlich bestellte oder aus schriftlichen Abschlüssen abgerufene Ware besteht Abnahmeverpflichtung.
  3. Auftragsbestätigung Jede Bestellung ist uns innerhalb einer Woche mit Angabe der Preise sowie der Lieferfrist schriftlich zu bestätigen. Die Annahme unserer Bestellung hat die Anerkennung unserer Einkaufsbedingungen zur Voraussetzung. Abweichende Bedingungen auf Bestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen und dergleichen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich niedergelegt und von uns ausdrücklich anerkannt sind.
  4. Preisstellung und Gefahrübergang Die Preise verstehen sich frei Werk unverzollt einschließlich Verpackung und Fracht, wenn keine besondere Vereinbarung getroffen ist. Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern ist. Sind keine Preise vereinbart, so kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn der in der Auftragsbestätigung verbindlich genannte Preis von uns bestätigt bzw. diesem nicht widersprochen wird.
  5. Verpackung Verpackung wird nur bezahlt, wenn eine Vergütung dafür ausdrücklich vereinbart wurde. Die Rücksendung derselben behalten wir uns frachtfrei für uns vor. Zurückgesandte Verpackung ist uns mindestens mit 2/3 des berechneten Wertes gutzuschreiben.
  6. Versand Für die Folgen der unrichtigen Ausstellung der Versandpapiere haftet der Lieferant. Die Gefahr geht erst mit dem Eintreffen der Ware in unserem Werk auf uns über. Versandanzeige oder Lieferschein ist sofort bei Abgang einer jeden Sendung einzureichen. Aus den Begleitpapieren müssen Bestelldatum und Nr., Kostenstelle und Bestellzeichen zu ersehen sein. Wenn ohne unser Einverständnis Teillieferungen vorgenommen werden, gehen etwaige Mehrauslagen wie Fracht, Porto, Rollgeld usw. zu Lasten des Lieferanten. Als Versandanschrift gilt unsere umseitige Firmenanschrift, sofern in unserer Bestellung nichts anderes vermerkt ist.
  7. Lieferfrist Falls besonderer Umstände wegen die festgesetzte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, so ist uns davon sofort unter Angabe des neuen verbindlichen Termins Mitteilung zu machen. Treten bei Nichteinhaltung des Liefertermins Produktionsstörungen auf, gehen die nachteiligen Folgen zu Lasten des Lieferanten.
  8. Gewichte und Stückzahlen Wir anerkennen nur das in unserem Werk ermittelte Gewicht bzw. die festgestellte Stückzahl.
  9. Beanstandungen Mit Rücksicht darauf, daß es uns bei einem großen Teil der Ware nicht möglich ist, sie sofort auf Ordnungsmäßigkeit, Quantität und Qualität zu überprüfen, erkennt der Lieferant unter Aufhebung der Bestimmungen des § 377 HGB Beanstandungen ohne Einhaltung der gesetzlichen Fristen an, auch nach bereits erfolgter Zahlung. Eine Mängelrüge gilt somit rechtzeitig erfolgt, wenn sie nach der Ingebrauchnahme der gelieferten Ware ohne schuldhaftes Zögern abgegeben wird. Für nicht erkennbare bzw. unkenntlich gemachte Fehler übernimmt der Lieferant die gesetzliche Garantiehaftung, sofern in unserer Bestellung keine anderslautende Garantiebedingungen vereinbart worden sind.
  10. Rechnungserteilung und Zahlung Die Rechnung ist sofort nach erfolgter Lieferung gesondert einzureichen, also nicht der Sendung beizufügen. Aus der Rechnung müssen Bestelldatum und Nr., Kostenstelle und Bestellzeichen zu ersehen sein. Falls nichts anderes vereinbart ist, behalten wir uns die Bezahlung der Rechnung in Zahlungsmitteln unserer Wahl vor, und zwar entweder a) mit 3% Skonto innerhalb 14 Tagen nach Wareneingang und Rechnungsprüfung b) mit 2% Skonto innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum c) netto innerhalb 90 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. nach Wareneingang.
  11. Gewährleistung Bei mangelhafter Lieferung steht uns das Recht zu, ohne Fristsetzung dem Lieferanten die mangelhafte Ware zur Verfügung zu stellen oder Ersatzlieferung zu verlangen. In dringenden Fällen, oder wenn der Lieferant diesen Verpflichtungen säumig nachkommt, sind wir berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und nach deren Ablauf auf Kosten des Lieferanten Ersatz für schadhaft gewordene Teile zu beschaffen oder die Wiederherstellung auszuführen und entstandene Schäden zu beseitigen.
  12. Rücktritt vom Vertrag Bei Lieferungsverzug sind wird berechtigt, die Rechte aus § 376 HGB geltend zu machen, insbesondere uns auf Kosten des Lieferanten einzudecken.
  13. Erfüllungsort Erfüllungsort für die Lieferung ist Andernach, sofern in der Bestellung nichts Abweichendes vereinbart ist.
  14. Gerichtsstand Gerichtsstand ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Andernach, bzw. Koblenz, nach unserer Wahl, ohne Rücksicht auf einen etwa abweichenden Erfüllungsort.
  15. Allgemeines Die Ausführung unserer Bestellung gilt als Anerkennung unserer Bedingungen, wenn nichts schriftlich vereinbart ist. Für die Ausarbeitung von Planungen, Entwürfen, Zeichnungen und Skizzen wird keinerlei Vergütung bezahlt. Die Benutzung unserer Bestellung zu Werbezwecken ist nicht gestattet.

Sonderbedingungen:

  1. Material, welches von uns beigestellt wird, ist sachgemäß zu behandeln und zu lagern.
  2. Sollten während der Bearbeitung versteckte Materialfehler auftreten, so sind uns diese sofort zu melden, Es wird von uns entschieden ob das Teil weiter bearbeitet wird.
  3. Arbeitsausschuss, welcher durch falsche oder unsachgemäße Bearbeitung auftritt, ist uns sofort zu melden. Ersatz-Material geht zu Lasten der bearbeitenden Firma. Gussteile sind über uns anzufordern.

Stand Juni 2011

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